Zum Inhalt springen
Puff GmbH – Entsorgungsunternehmen
← Zur Startseite

Puff GmbH · Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistungen der Puff GmbH.

Stand: 22. Oktober 2026

Textfassung herunterladen (.txt)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Vertragspartner ist die Puff GmbH, Gewerbepark 5, 7042 Antau, Österreich, FN 515410g, Landesgericht Eisenstadt, UID ATU74548028. Kontakt: office@firma-puff.at, +43 2687 62874.

Diese Bedingungen betreffen vereinbarte Containerbereitstellung, Abholung, Transport, Übernahme, Verwertung und Entsorgung von Materialien. Welche Leistung und welche Abfallart übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und den dafür bestehenden Berechtigungen. Die Website ist keine Zusage zur uneingeschränkten Annahme jeder angeführten Abfallart.

Die Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart wurden. Sie ändern bereits bestehende Verträge nicht nachträglich. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Verbraucher und Unternehmer bestimmen sich nach § 1 KSchG.

2. Anfrage und Vertragsabschluss

Das Kontaktformular dient einer unverbindlichen Anfrage. Sein Absenden ist keine kostenpflichtige Bestellung; eine automatische Eingangs- oder Versandmeldung ist keine Auftragsannahme.

Ein Auftrag kann persönlich, telefonisch oder elektronisch vereinbart werden, wenn Einigkeit über die wesentlichen Vertragsbedingungen besteht. Vor einer bindenden Zusage informieren wir insbesondere über Leistung, Preis oder Berechnungsweise, Zusatzkosten, Termin und gegebenenfalls Standzeit und Rücktrittsrecht. Ein individuelles schriftliches Angebot ist nicht für jeden Auftrag erforderlich.

Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern stellen wir die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung und Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, zur Verfügung. Bei von uns eingeleiteten Anrufen über Dienstleistungen gelten die besonderen Bestätigungserfordernisse des § 9 Abs. 2 FAGG. Gesetzlich notwendige Erklärungen werden durch diese AGB nicht ersetzt.

3. Preise, Berechnung und Zahlung

Maßgeblich sind die vor Vertragsabschluss bekannt gegebenen und vereinbarten Preise oder die vereinbarte nachvollziehbare Berechnungsweise. Eine betriebliche Preisliste ist nur insoweit maßgeblich, als der betreffende Tarif dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und vereinbart wurde. Ein bloßer nachträglicher Verweis auf eine unbekannte Preisliste genügt nicht.

Bei Verbrauchern werden Preise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile angegeben. Ist ein Gesamtpreis vorab vernünftigerweise nicht berechenbar, geben wir die Berechnungsgrundlage und mögliche zusätzliche Kosten bekannt. Abweichend vereinbarte Nettopreise für Unternehmer werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

Gewichtsabhängige Leistungen werden anhand der vereinbarten Mengen- und Preisgrundlage abgerechnet; Wiegescheine einer amtlich geeichten Waage dienen als Mengennachweis. Vereinbarte Abgaben und Zuschläge werden nachvollziehbar ausgewiesen. Nach Vertragsabschluss gibt es keine pauschale einseitige Preiserhöhung aufgrund dieser Bedingungen.

Soweit nicht anders wirksam vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Verzugsfolgen richten sich nach dem Gesetz. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.

4. Container, Standzeit und Zugang

Containerart, Fassungsvermögen, zulässige Beladung, Aufstellort, enthaltene Standzeit und gegebenenfalls zusätzliche Standgebühren werden vor Auftragserteilung besprochen. Für Standgebühren gelten nur die vorher mitgeteilten und vereinbarten Tarife der Preisliste. Diese Bedingungen legen keinen neuen Pauschaltarif fest.

Der Kunde teilt bekannte Zufahrtsbeschränkungen, Untergrundbesonderheiten und Hindernisse rechtzeitig mit. Aufstellplatz und Zufahrt müssen für das vereinbarte Fahrzeug und dessen Arbeitsbereich geeignet und sicher sein. Notwendige Genehmigungen und die Verantwortung für deren Einholung werden vorab geklärt; insbesondere darf öffentlicher Grund nur mit erforderlicher Bewilligung genutzt werden.

Container dürfen nur nach den vereinbarten Befüllungs- und Sicherheitsvorgaben beladen werden. Höchstlast und Füllhöhe sind einzuhalten; gefährliche oder nicht vereinbarte Stoffe dürfen nicht beigemischt werden. Bei Unklarheiten ist vor der Beladung Rücksprache zu halten.

Der Kunde hat den Container sorgfältig zu behandeln und erkennbare Schäden oder einen Verlust unverzüglich mitzuteilen. Eine verschuldensunabhängige Haftung für jede Beschädigung oder jeden Diebstahl wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart. Gesetzliche Verantwortlichkeiten beider Seiten bleiben bestehen.

5. Materialien, Befugnisse und Übernahme

Materialart, bekannte Verunreinigungen, gefährliche Eigenschaften und Menge sind zutreffend anzugeben. Notwendige Nachweise, Analysen, Begleit- und Beförderungspapiere sind nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Vereinbarung bereitzustellen. Insbesondere Asbest/Eternit, Dämmstoffe und andere gefährliche oder besonders zu behandelnde Abfälle sind vor Anlieferung oder Abholung mit uns abzustimmen.

Wir übernehmen nur Materialien im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Berechtigungen und vereinbarten Annahmebedingungen. Bei unzulässiger oder gefährlicher Beladung darf die Übernahme oder der Transport abgelehnt oder bis zur sicheren Klärung unterbrochen werden. Sicherheit und zwingende abfallrechtliche Pflichten gehen vor.

Werden Abweichungen festgestellt, informieren wir den Kunden über die notwendigen Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten, soweit dies vor der Maßnahme möglich ist. Zusätzliche Leistungen und Entgelte bedürfen einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage. Unaufschiebbare gesetzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen bleiben davon unberührt.

Die Verantwortung für Abfälle, ihre rechtmäßige Übergabe und die Behandlung richtet sich nach dem geltenden Abfallrecht. Eine Übergabe befreit den bisherigen Besitzer nicht pauschal von sämtlichen gesetzlichen Pflichten. Der Einsatz von Erfüllungsgehilfen schränkt die gesetzliche Haftung der Puff GmbH nicht ein.

6. Termine, Stornierung und Leerfahrten

Termine und Zeitfenster werden mit dem Kunden abgestimmt. Erkennbare Verzögerungen oder Hindernisse teilen wir möglichst früh mit. Gesetzliche Rechte bei Verzug oder Unmöglichkeit werden nicht ausgeschlossen.

Der Kunde kann einen vereinbarten Transportauftrag bis zum Fahrtantritt kostenfrei stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei uns vor Fahrtantritt. Bei kurzfristigen Änderungen empfehlen wir einen Anruf unter +43 2687 62874. Diese zusätzliche Stornomöglichkeit beschränkt kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Eine Leerfahrt liegt vor, wenn die vereinbarte Anfahrt durchgeführt wird, die Leistung aber etwa wegen fehlendem Zugang, fehlender Bereitstellung oder nicht vereinbarter Beladung aus Umständen auf Kundenseite nicht wie vereinbart ausgeführt werden kann. Eine solche Fahrt kann als Transportleistung zum zuvor vereinbarten Transporttarif abgerechnet werden, soweit ein vertraglicher oder gesetzlicher Entgeltanspruch besteht. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind nach den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen. Für von uns verursachte Ausfälle wird keine Leerfahrt aufgrund dieser Klausel berechnet.

Nach Fahrtantritt besteht keine pauschale zusätzliche Stornogebühr aus diesen Bedingungen. Ob und in welchem Umfang ein Entgelt für bereits erbrachte Leistungen oder eine vereitelte Leistung zusteht, richtet sich nach der wirksamen Vereinbarung und dem Gesetz. Bei einem gesetzlichen Rücktritt gelten dessen besondere Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

7. Verbraucher-Rücktrittsrecht

Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können Verbraucher nach Maßgabe des FAGG grundsätzlich binnen 14 Tagen zurücktreten. Für Dienstleistungsverträge beginnt die Frist grundsätzlich mit Vertragsabschluss. Die gesonderte Rücktrittsinformation und das Musterformular sind unter „Rücktritt“ abrufbar und werden in den gesetzlichen Fällen zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

Für eine Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist holen wir das erforderliche ausdrückliche Verlangen zum früheren Beginn und die Bestätigung über die Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Leistung im bestehenden Bestellablauf ein. Bei gewöhnlichen Fernabsatzaufträgen ist dafür kein zusätzliches unterschriebenes Formular vorgesehen; die Erklärungen können grundsätzlich auch im Bestellgespräch erfolgen. Gesetzlich vorgeschriebene Formen und Bestätigungen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder von uns eingeleiteten Anrufen, bleiben einzuhalten. Eine bloße AGB-Zustimmung, Terminanfrage oder der Fahrtantritt ersetzt die erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen nicht.

Auf gesetzliche Ausnahmen, etwa für konkret termingebundene Warenbeförderung, berufen wir uns nicht pauschal für jede Container- oder Entsorgungsleistung. Ob eine Ausnahme vorliegt, ist für die konkrete Leistung zu klären und dem Verbraucher vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

8. Gewährleistung, Haftung und Beschwerden

Gewährleistung und Schadenersatz richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche wegen Personenschäden und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Bitte teilen Sie Beanstandungen möglichst rasch an office@firma-puff.at oder telefonisch an +43 2687 62874 mit, damit wir sie prüfen können. Dieser Wunsch begründet keine Verkürzung gesetzlicher Fristen und keine zusätzliche gesetzlich nicht vorgesehene Beweislast. Besondere gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten unter Unternehmern bleiben gegebenenfalls unberührt.

9. Datenschutz und anwendbares Recht

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Diese AGB enthalten keine Einwilligung in Werbung, Tracking oder eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung.

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des ansonsten anwendbaren Rechts unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gesetz; ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird nicht vereinbart.

Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich die Rechtslage nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche, den Verbraucher belastende Klausel ersetzt.

Für Verbraucher: Rücktrittsinformation und Muster-Widerrufsformular. Informationen zur Datenverarbeitung: Datenschutz.