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§ 1. Allgemeines
- Angebot und Auftragsannahme
- Zeitliche Abwicklung
- Zufahrt und Aufstellplatz
- Leistungsumfang
- Eigentumsübergang
- Abfallrechtliche Verantwortung Haftung und Gewährleistung
- § 2. Zahlungsbedingungen
- § 3. Datenschutz
- § 4. Sonstiges
§ 1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) von Puff GmbH gelten für alle Angebote über die Gestellung von Transportbehältnissen (Container und Mulden), den Transport und die Verwertung und Entsorgung von Altstoffen und Abfällen zwischen dem Auftraggeber und Puff GmbH.
Sie gelten für sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen und auch für alle zukünftigen Geschäfte gleicher Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Kunde von Puff GmbH ist nur der Abfallbesitzer und nicht das allenfalls beauftragte Transportunternehmen. Abweichungen von unseren AGB gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Eine Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedienungen wird grundsätzlich widersprochen. Ein wirksamer Vertrag setzt in diesem Fall voraus, dass eine Einigung über die Geltung der AGB erfolgt. Altstoffe und Abfälle im Sinne dieser AGB sind Altstoffe und Abfälle im Sinne des § 2 des Abfallwirtschaftsgesetzes im Folgenden kurz „AWG“). Für die Abgabe, Übernahme und Behandlung von Altstoffen und Abfällen gelten die bezughabenden österreichischen Rechtsvorschriften.
Angebot und Auftragsannahme
Unsere Angebote und Preisliste sind freibleibend und unverbindlich und erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern. Sämtliche Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders genannt, inclusive der gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben (z.B.: Altlastensanierungsbeitrag oder Road-Pricing) jedoch ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und dem Beginn der Behältergestellung oder der Abholung von Altstoffen und Abfällen mehr als vier Monate, kann der Preis, unabhängig von etwaigen Preisgleitklauseln im Vertrag, an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Beschreibungen und Abbildungen sind möglich. Verträge mit Puff GmbH kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Puff GmbH zustande. Entsprechende Erklärungen per Telefax oder E-Mail werden von beiden Seiten akzeptiert. Das Sendeprotokoll gilt als Beweis des Zugangs. Puff GmbH ist aber berechtig im Einzelfall mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten lassen.
Zeitliche Abwicklung
Zeitliche Festlegung der Gestellung bzw. Abholung der Transportbehälter, Altstoffe und Abfälle sind für den Auftraggeber nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ohne schriftliche Bestätigungen sind die von uns genannten Termine nur Circa-Termine und somit freibleibend. Verzögerungen können in diesem Fall ebenfalls nicht für Ersatzansprüche oder Preisminderungen herangezogen werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so pünktlich wie nur möglich. Liefer- und Leistungsstörungen, die auf höhere Gewalt oder auf Umstände zurückzuführen sind, auf die die Puff GmbH keinen Einfluss hat und die auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht vorhersehbar waren und mit zumutbarem Aufwand auch nicht abgewendet werden konnten und die Liefer- und/oder Leistungsmöglichkeit wesentlich erschweren oder ganz oder teilweise unmöglich machen, wie z.B.: außergewöhnliche Witterungsverhältnisse; Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen, entbinden Puff GmbH von seiner Liefer- und/oder Leistungspflicht, solange sie andauern. Der Kunde kann daraus keine Recht herleiten, es sei denn, Puff GmbH hätte grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
Zufahrt und Aufstellplatz
Der Kunde hat die Obliegenheit, für einen geeigneten verkehrssicheren Aufstellplatz und Zufahrtsweg zu sorgen, der über ausreichenden Raum zum An- und Abtransport verfügt. Im Falle der Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht von Puff GmbH. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vollen Transportpreises auch der Leerfahrt, bleibt hiervon unberührt. Der Aufstellplatz des Containers/Mulde sowie dessen Zufahrtsweg muss für den erforderlichen LKW hergerichtet und ausreichend „ausgebaut“ sein. Weiters ist es Sache des Kunden, eine entsprechende Bewilligung des Grundeigentümers vor Aufstellung einzuholen. Insbesondere ist bei der Benützung von öffentlichem Grund die Bewilligung der zuständigen Behörde durch den Kunden auf seine Kosten einzuholen, sowie die Örtlichkeit nach den entsprechenden österreichischen Gesetzen absichern. Der Kunde haftet ausschließlich für unterlassene Absicherung, Kenntlichmachung und fehlende Genehmigungen. Er stellt gegebenenfalls Puff GmbH gegenüber von Ansprüchen von Dritten frei. Der Kunde muss alle erforderlichen Maßangaben einholen und sich davon überzeugen, dass der Auftrag durchführbar ist. Bei Schäden an Zufahrtswegen und Aufstellplätzen durch den LKW, Transportbehälter oder dessen Be- und Entladevorgang vom oder auf den LKW, können dadurch keine Ersatzansprüche gestellt werden, es sei denn, es kann Puff GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der Kunde haftet für jede Beschädigung am Eigentum von Puff GmbH oder dessen Diebstahl. Beschädigungen sind Puff GmbH unverzüglich zu melden. Bei größeren Beschädigungen oder Diebstahl ist vom Kunden bei der entsprechenden Behörde Anzeige zu erstatten. Der Kunde haftet für Beschädigungen oder Diebstahl bis zum Wiederbeschaffungswert. Puff GmbH verpflichtet sich, dem Kunden, nach Leistung der Entschädigung, allfällige Ersatzansprüche gegen Dritte auf seine Kosten, ohne Gewähr für Haftung und Richtigkeit abzutreten.
Leistungsumfang
Verfüllung und abfuhrbereite Aufstellung der Transportbehältnisse, Altstoffe und Abfälle ist Sache des Kunden. Dabei sind die jeweiligen Befüllungsvorschriften (zulässige Höchstlast, Befüllhöhe etc.) zu beachten. Schaden und Kosten, die durch Überladung, unsachgemäße Beladung entstehen, trägt der Kunde. Werden von Puff GmbH Abfälle übernommen, so trägt der Kunde Sorge dafür, dass nur solche Materialien übergeben werden, die Gegenstand der zugrundeliegenden Vereinbarung sind. Bei Altstoffen und Abfällen, die nicht dezidiert gemäß der jeweils gültigen Festsetzungsverordnung als gefährlicher Abfall bezeichnet werden, (z.B.: Bauschutt, Baustellenabfälle, Leichtverpackung, Karton, Industrie- und Gewerbeabfälle) darf kein gefährlicher Abfall bzw. kein Problemstoff gemäß der jeweils gültigen Festsetzungsverordnung eingebracht werden. Folgeschäden aus dem Befüllen, der Abfuhr und dem Entleeren des nicht deklarierten gefährlichen Abfalls trägt zur Gänze der Auftraggeber. Puff GmbH ist berechtigt, Materialen, die von der vertragsgemäßen Beschaffenheit abweichen, zurückzuweisen oder der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung zuzuführen und dem Kunden Entgelte nach Maßgabe der jeweils geltenden Preisliste von Puff GmbH oder, soweit eine solche nicht vorhanden ist, die hierfür üblichen Verwertungs-/Entsorgungspreise sowie etwaige Mehrkosten (z.B.: für Analysen, Sortierung) zu berechnen. Die Auswahl der Sortieranlage, Verwertungsanlage, Deponie, Verbrennungsanlage, Sammelstelle, oder dergleichen, trifft Puff GmbH. Erteilt der Kunde eine andere Zuweisung übernimmt der Kunde die hieraus entstehenden Mehrkosten und die Risiken. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die aus dieser Zuweisung heraus auftreten können, auf Verlangen unverzüglich frei. Puff GmbH ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Auftraggebers bzw. dessen beauftragter Organe zur Unterfertigung des Auftrages bzw. Lieferscheines zu überprüfen. Puff GmbH ist berechtig, sich zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen. Dabei haftet Puff GmbH nur für ein Ihm bei der Übertragung zur Last fallendes Verschulden.
Eigentumsübergang
Die Abfälle gehen mit der Abholung oder durch die sonstige Übernahme durch Puff GmbH in dessen Eigentum über. Wird bei der Be- Entladung durch Puff GmbH festgestellt, dass es sich nicht um die vertraglich vereinbarten Altstoffe und Abfälle handelt, so ist der Kunde verpflichtet, die Altstoffe und Abfälle zurückzunehmen. Insoweit gelten die Abfälle als nicht übernommen und das Eigentum als nicht übertragen.
Abfallrechtliche Verantwortung Haftung und Gewährleistung
Puff GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden übernommenen Altstoffe und Abfälle, welche den vertraglich vereinbarten Bestimmungen entsprechen, ordnungsgemäß zu verwerten. Übernommene Leistungspflichten durch Puff GmbH entbinden den Kunden nicht von der rechtlichen Verantwortung für die zu entsorgenden Abfälle. Der Kunde ist für die richtige Deklaration der Altstoffe und Abfälle verantwortlich. Er hat Puff GmbH alle für die ordnungsmäßige Verwertung/Entsorgung erforderlichen Angaben mitzuteilen und unaufgefordert auf jede Veränderung der Zusammensetzung hinzuweisen. Der Kunde haftet für Schäden, die auf einer falschen Deklaration der Abfälle beruhen. Weiters trägt der Kunde auch alle Mehrkosten, die aus einer solchen Falschdeklaration entstehen. Die Vertragspartner haben die Bestimmungen des Bundes- (AWG) und der jeweiligen Landesabfallwirtschaftsgesetze sowie der sonstigen einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen in der gültigen Fassung zu beachten. Der Kunde ist verantwortlich für den Schutz der Altstoffe und Abfälle gegen jegliche Witterung. Sollten Mehrkosten durch Witterungseinfluss entstehen (Regen => Mehrgewicht) so tragt diese der Kunde und es kann keine Preisminderung in Anspruch genommen werden. Angaben über Größe und Tragkraft des Containers sind nur Näherungswerte. Aus unwesentlichen Abweichungen hiervon können weder Preisminderungen noch sonstige Ansprüche hergeleitet werden.
Puff GmbH steht dafür ein, dass sich die Transportbehälter in sicherem und den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Zustand befinden und für die Aufnahmen und den Transport der dem Auftrag zugrunde liegenden Altstoffen und Abfällen geeignet ist. Unsere Haftung ist auf den Schaden begrenzt, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, Anlagenstillstand und entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Beanstandungen, Reklamationen, Ersatzansprüche bzw. eventuelle Beschädigungen müssen bei Puff GmbH innerhalb von 8 Tagen nach Durchführung der betreffenden Leistung schriftlich angemeldet werden, ansonsten verfallen jegliche Ansprüche. Der Kunde ist verpflichtet, dem Fahrer bei Abholung der Altstoffe und Abfälle die vollständig ausgefüllten Beförderungs- und Begleitpapiere nach Maßgabe des Abfallwirtschaftsgesetzes und der einschlägigen Verordnungen, insbesondere der Abfallnachweisverordnung, auszuhändigen. Ist der Kunde nicht in der Lage, unserem Beauftragten die erforderlichen Papiere vor Aufnahmen der Altstoffe oder Abfälle zu übergeben, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Papiere selbst zu beschaffen.
Zahlungsbedingungen
Abrechnungsgrundlage für unsere Transport- und Entsorgungsleistungen ist der Wiegeschein unserer eigenen oder einer anderen amtlich geeichten Waage nach Be- oder vor Entladung. Die Rechnungen von Puff GmbH sind soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Überweisung gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Konto von Puff GmbH vorbehaltlos gutgeschrieben wird (Annahme zahlungshalber). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er seine Leistungspflicht nicht innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum der Rechnung erfüllt. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden können wir für zukünftige Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig stellen. Leistet der Kunde den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Weiters sind wir berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls beim Kunde eine Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs eintritt. Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber fälligen Forderungen von Puff GmbH ist nur zulässig, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Kunden handelt. Beanstandungen, Reklamationen, Ersatzansprüche bzw. eventuelle Beschädigungen berechtigen nicht Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder mit ihnen aufzurechnen.
Datenschutz
Gemäß Datenschutzgesetz Puff GmbH den Kunden davon in Kenntnis, dass die zur Durchführung der Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden mittels EDV-Anlagen verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Puff GmbH und der Kunde verpflichten sich, geschäftliche Informationen über Vertragspartner sowie Informationen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Vertrages zugänglich werden, vertraulich zu behandeln und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben. Dies betrifft ebenfalls deren Bedienstete.
Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der unmittelbaren und mittelbaren Leistungserbringung, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist Eisenstadt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Vertragsänderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von Puff GmbH schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; das gleiche gilt für das Ausfüllen einer Lücke.